COVID-19-Schutzkonzept für die Gottesdienste in den Pfarrkirchen Ergoldsbach und Bayerbach

09.05.2020

Dekan Stefan Anzinger und Kaplan Stefan Hackenspiel freuen sich, dass zum 5. Sonntag der Osterzeit (9. und 10. Mai) auch in der Pfarreiengemeinschaft Ergoldsbach-Bayerbach wieder öffentliche Gottesdienste möglich sind. Diese Gottesdienste sind allerdings noch weit weg von normalen Verhältnissen. Es wird ein schrittweises Einsteigen in das kirchliche Leben sein und es soll nicht den Eindruck erwecken, alles sei in Ordnung. Der Schutz der Gesundheit der Gottesdienstteilnehmer ist oberstes Gebot. Dabei sind die staatlichen Auflagen und die Anweisungen des Bistums strikt einzuhalten.

Ab dem 9. Mai 2020 gilt damit an Sonn- und Feiertagen folgende Gottesdienstordnung: in Ergoldsbach: Am Samstag: Messfeier am Vorabend um 18.00 Uhr und Messfeiern am Sonntag um 10:00 Uhr und zusätzlich um 18.00 Uhr, jeweils in der Pfarrkirche St. Peter u. Paul; in Bayerbach am Sonntag: Messfeier um 8.30 Uhr in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt.

ANMELDUNG

Zunächst wird die Teilnahme am Gottesdienst nur nach telefonischer Voranmeldung möglich sein. Weil ein Mindestabstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden muss, ist damit automatisch eine Begrenzung der Teilnehmerzahl verbunden. Und damit keine Gläubigen vor den Türen weggeschickt werden müssen, scheint diese Lösung am sinnvollsten zu sein.

Die Anmeldung für die Mitfeier der Messen an Sonn- und Feiertagen kann ausschließlich im Pfarrbüro Ergoldsbach entgegengenommen werden: telefonisch montags bis freitags zwischen 9:00 und 10:00 Uhr und 15.00 und 16.00 Uhr unter 08771/1240 und per E-Mail unter kath.pfarramt@ergoldsbach.net

Für Gläubige, die auf diese Weise nicht an der Sonntagsmesse teilnehmen können, sondern sich über Medien oder durch persönliches Gebet mit der Sonntagsmesse verbinden, gilt die Sonntagspflicht als erfüllt. Für die Pfarreihomepage www.pfarrei.ergoldsbach.net zeichnen wir weiterhin die Messfeier am Vorabend auf und stellen Sie ab Sonntag online! Auch Hausgottesdienste sind dort weiterhin zu finden. Dies wird bis zur Aufhebung der Dispens von der Sonntagspflicht durch den Bischof weitergeführt.

SITZPLATZBESCHRÄNKUNG

Insgesamt werden Samstag und Sonntag vier Messfeiern in den beiden Pfarrkirchen angeboten, so dass möglichst viele Gläubige Platz finden.

Zur Mitfeier in der Pfarrkirche Ergoldsbach stehen 60 Plätze, in der Pfarrkirche Bayerbach 30 Plätze zur Verfügung - entsprechend der Vorgabe, einen Mindestabstand von 2 m zu anderen Plätzen zu haben. Die Plätze sind in den Bänken mit Klebesteifen gekennzeichnet bzw. es befinden sich Stühle im ausreichenden Abstand.

Die Expositurkirchen und Filialkirchen können momentan noch nicht berücksichtigt werden, da dort der Mindestabstand und die sog. „Einbahnregelung“ (Gläubige sollen sich möglichst auf den Gängen nicht begegnen) nicht umsetzbar sind. Außerdem wäre die Zahl der Gottesdienstteilnehmer aufgrund der Größe dieser Kirchen auf maximal 10 begrenzt.

EINLASS

Der Zugang zu den Gottesdiensten erfolgt in der Pfarrkirche Ergoldsbach ausschließlich über den Turmeingang am Kirchplatz, in Bayerbach über den Haupteingang.

Ein Ordnerdienst aus Mitgliedern des Pfarrgemeinderates, der Kirchenverwaltung sowie Kommunionhelfern wird bereitstehen, die Mitfeiernden in Empfang zu nehmen, um die Desinfektion der Hände durchzuführen und um sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden Mund und Nase bedeckt haben. Es besteht Maskenpflicht während des Gottesdienstes. Die Gläubigen sind gebeten, selbst eine Maske mitzubringen, da diese nicht bereitgestellt werden können.

Einlass für die Messfeier am Vorabend um 18:00 Uhr ist von 17.15 bis 17:55 Uhr. Für die Messfeier in Bayerbach um 8.30 Uhr ist der Einlass von 7.45 bis 8.25 Uhr und für die Messfeier in Ergoldsbach um 10.00 Uhr ist der Einlass von 9.15 Uhr bis 9.55 Uhr, am Sonntagabend von 17.15 bis 17:55 Uhr.

Im Kirchenraum muss auf die Wegeführung (Pfeile) geachtet werden. Sie sollen unnötige Begegnungen oder „Staus“ vermeiden. Benutzt werden dürfen nur eindeutig gekennzeichnete Sitzplätze. Familien oder Personen desselben Hausstandes müssen keinen Abstand halten und können sich nebeneinandersetzen.

VERLASSEN DER KIRCHE

Auch beim Verlassen der Kirche ist auf gebührenden Abstand nach allen Richtungen zu achten. Dazu ist eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten. In der Pfarrkirche Ergoldsbach gilt: für die Mitfeiernden in den Gestühlsblöcken im hinteren Teil der Kirche ist das Verlassen der Kirche durch das Turmportal vorgesehen. Für den vorderen rechten Block durch das seitliche Südportal und für den vorderen linken Block durch das seitliche Nordportal. Hinweise dazu werden unmittelbar nach der Messfeier in den Pfarrkirchen gegeben.

 

Für die Messfeiern gelten folgende Hygieneregeln:

Alle Mitfeiernden müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sich beim Eingang die Hände desinfizieren, einen gekennzeichneten Platz einnehmen, auf den gebotenen Abstand achten.

Beim Gottesdienst werden Liedblätter verwendet. Gotteslob-Bücher stehen nicht zur Verfügung, können aber ggf. von zu Hause mitgebracht werden. Der Gesang wird sich auf wenige Lieder beschränken (erhöhter Partikelausstoß beim Singen).

Der Kommunionempfang wird so geregelt, dass die Gläubigen (ohne Maske) Bankreihe für Bankreihe in einem Abstand von zwei Metern nach vorn an den Kommunionspender herantreten und die Kommunion mit ausgestreckten Händen empfangen. Die Abstände sind auf dem Kirchenboden markiert. Der Ordnerdienst der Pfarreien ordnet hilfreich beim Kommuniongang. Den Gläubigen wird die Kommunion berührungslos mit einer Hostienzange in die Hand gelegt. Zum Schutz von Kommunionspender und Kommunionempfänger sind Spukschutzwände aus Plexiglas mit einer kleinen Durchreiche aufgestellt!

Mundkommunion ist nicht möglich. Das Segenszeichen für Gläubige, die nicht die Kommunion empfangen, wird ohne Berührung mit Abstand als Handsegen gegeben und ein Segenswort gesprochen.

Hinweise zum Empfang der Kommunion werden unmittelbar vor Beginn der Messfeier in den Pfarrkirchen gegeben.

 

Für die Kollekte werden an den Ausgängen Körbchen aufgestellt, sodass sie ohne Berührung benutzbar sind.

 

Beim Friedensgruß unterbleibt das Reichen der Hand. Der Friedensgruß kann von einer Verneigung zum Nachbarn begleitet sein. 

Nach wie vor gilt: Wer Krankheitssymptome aufweist (insbesondere ungeklärte Atemwegsinfekte und Fieber), in den letzten Tagen Kontakt zu einem COVID-19-Patienten hatte oder selbst unter Quarantäne steht, darf nicht am Gottesdienst teilnehmen.

Die Maßnahmen beruhen auf den Vorgaben des Bischöflichen Ordinariats.

 

>> COVID-19-Schutzkonzept für die Gottesdienste in den Pfarrkirchen Ergoldsbach und Bayerbach <<

>>  Diözesane Anweisungen für die Liturgie ab dem 4. Mai 2020 zur Einhaltung der staatlichen Infektionsvorschriften <<

 

Text: Stefan Anzinger