Stellungnahme der Kirchenverwaltung Ergoldsbach zur ordentlichen Kündigung der Ergoldsbacher Kirchenmusikerin

30.04.2020

Die Kirchenverwaltung verweist auf ihre Stellungnahme im Leserbrief vom 25.04.2020 in der Landshuter Zeitung, mit folgendem Inhalt:

Wir verstehen den Ärger, der sich bezüglich der Kündigung der Ergoldsbacher Kirchenmusikerin Benedicta Ebner äußert. Auch wir hätten die Kündigung sehr gerne vermieden.

Unmut rechtfertigt aber nicht, Spekulation, Unterstellung, Behauptung und Befindlichkeiten zu einem düsteren Vorwurfsbrei zusammenzurühren. Das finstere Geraune verletzt, es widerspricht den Geboten der Nächstenliebe, die in diesen Tagen wortreich bemüht werden und führt ins zerstrittene Nichts.

Als ehrenamtliches Gremium der Kirchenstiftung Ergoldsbach wollen wir das nicht. Wir übernehmen Verantwortung und das bedeutet unter anderem, dass wir Tatsachen würdigen – auch solche, die uns nicht schmecken.

 

  1. Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden keine öffentliche Debatte über eine Personalentscheidung führen - weil die entsprechenden Informationen gesetzlich geschützt sind und weil sich das nicht gehört. Als gewähltes Gremium müssen wir auf das Vertrauen der Pfarrei setzen dürfen.
  2. Die Auflösung des Vertrages ist Endpunkt einer langen Reihe von Gesprächen. Trotz aller Geduld und viel guten Willens führten sie uns nicht zu dem Ergebnis, das wir uns so sehr erhofften. Wir bedauern das in jeder Weise. Trotzdem können wir deshalb das Scheitern nicht ignorieren.  
  3. Die Vertragsauflösung wurde intensiv besprochen, das Für und Wider lange durchdacht und schweren Herzens ausgesprochen. Wir alle halten sie für unabweislich.

 

Was uns jetzt dringend geboten scheint: Wir brauchen jetzt den Rückhalt der Pfarrgemeinde, um gemeinsam dafür zu sorgen, dass wir alle nach vorne schauen können.

 

Die Kirchenverwaltung Ergoldsbach

 

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Text: Kirchenverwaltung Ergoldsbach