Coronamaßnahmen aufgehoben

03.04.2022

Die bayerische Staatsregierung hat zum 3. April 2022 alle für die Feier öffentlicher Gottesdienste relevanten Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion aufgehoben.

Es gibt seitens des Staates nur noch allgemeine Empfehlungen zum Infektionsschutz.

Alle bisher in den diözesanen Anweisungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste festgelegten Beschränkungen fallen deshalb zum 3. April 2022 weg.

  • Es besteht keine Verpflichtung mehr, bei den Gottesdiensten eine Maske zu tragen. Aufgrund der hohen Infektionszahlen empfehlen wir aber nach wie vor eine FFP-2 Maske zu tragen. Dies gilt besonders für den Gemeindegesang.
  • Die Platzbegrenzung und die Abstandspflicht entfallen. Wir raten weiterhin einen “gesunden” Abstand zu den Sitznachbarn (anderer Haushalte) zu halten.
  • Der Begrüßungsdienst wird  auch weiterhin hilfreich sein und Hinweise geben und Fragen beantworten.
  • An Corona erkrankte oder positiv getestete Personen können nicht an Gottesdiensten teilnehmen.
  • Der Friedensgruß durch Handreichung oder Umarmung unterbleibt.

 

Text: Stefan Anzinger